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25.06.2026 
RETAIL Weekly by handelsjournalHDE - Handelsverband Deutschland
AUFREGER DER WOCHE
Ladendiebstahl: Neuer Rekordverlust setzt Politik unter Zugzwang
Die Situation gerät zunehmend außer Kontrolle und der Staat schaut zu: Im Jahr 2025 stieg der Schaden durch Ladendiebstahl erstmals auf mehr als drei Milliarden Euro, so eine aktuelle Erhebung des Handelsforschungsinstituts EHI. Damit muss die Branche einen wirtschaftlichen Verlust verkraften, der im Vergleich zu 2022 um 25 Prozent angewachsen ist. Seit Ende der Corona-Pandemie ist eine regelrechte Epidemie des Ladendiebstahls ausgebrochen. Die Politik muss dieser dramatischen Entwicklung endlich einen Riegel vorschieben. Auf dem Spiel steht nicht weniger als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
 
So wurden im vergangenen Jahr lediglich rund 380.000 Ladendiebstähle registriert. Das ist jedoch nur die sichtbare Spitze eines riesigen Eisbergs, die Dunkelziffer ist enorm. Laut EHI bleiben mehr als 98 Prozent der Fälle unentdeckt oder werden nicht zur Anzeige gebracht, das entspricht jährlich 24,8 Millionen Diebstahldelikten mit einem durchschnittlichen Warenwert in Höhe von 123 Euro. Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand. Selbst wenn der Täter mit Unterstützung des Händlers identifiziert werden kann, werden die Strafverfahren viel zu häufig eingestellt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der an Staatsversagen grenzt.
 
Besonders besorgniserregend ist aus Sicht des Handels die Entwicklung bei den bandenmäßig organisierten Diebstählen, die mittlerweile rund ein Drittel der jährlichen Schäden verursachen. Hier steht die Politik klar in der Verantwortung, das Strafmaß anzupassen, um die Täter schärfer zu bestrafen und potenzielle Diebe abzuschrecken. So sollten im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Strafprozessordnung auch die von Staatsanwaltschaften und Gerichten viel zu häufig genutzten Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung aus „Effizienzgründen“ deutlich begrenzt werden. Ladendiebstahl ist keine Bagatelle, auch wenn eine überlastete Justiz die Taten von Langfingern und Betrügern in Strafverfahren mitunter und zunehmend so behandelt.
 
Der Handel unternimmt seinerseits große Anstrengungen, um das Ausmaß der Plünderei zu begrenzen. So stiegen die Ausgaben für Präventionsmaßnahmen wie Kameraüberwachung, Warensicherung oder Sicherheitspersonal im Vorjahr auf 1,7 Milliarden Euro an. Doch das reicht angesichts der aus dem Ruder laufenden Kriminalität nicht aus, die Branche braucht an dieser Stelle dringend die Möglichkeit für mehr Effektivität. So muss etwa offene oder auch KI-unterstützte Videoüberwachung generell möglich sein, um auch die Erfolgschancen der polizeilichen Ermittlungstätigkeit spürbar zu verbessern. Der fortschreitenden Erosion des Vertrauens in den Rechtsstaat ist nur beizukommen, wenn Straftaten konsequent und zügig sanktioniert werden.
 
 
DIE GUTE NACHRICHT
Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln
Mit der Verabschiedung des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause ist nun die Rechtssicherheit für den Anwendungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung PPWR am 12. August 2026 sichergestellt. Die beschlossene Fassung des VerpackDG ist eine deutliche Verbesserung zum vorherigen Referentenentwurf und verspricht bürokratiearme und praxistaugliche Regelungen, um die Vorgaben der PPWR national umzusetzen.
 
Der HDE hatte im Vorfeld der Beratungen im Bundestag nachdrücklich und letztlich erfolgreich auf eine europarechtskonforme Umsetzung des VerpackDG gepocht. Denn mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen für den Verpackungsbereich braucht es europäisch anschlussfähige Lösungen, die dem deutschen Einzelhandel keine Wettbewerbsnachteile bringen. Dieser Pragmatismus muss aus Sicht des Handels auch vorherrschen, wenn im Herbst weitere Weichen in Sachen Verpackungen gestellt werden, die für die Branche von großer Bedeutung sind. Dann geht es unter anderem um Anpassungen des §26 VerpackDG, der das recyclinggerechte Design von Verpackungen regelt, und erste Vorgaben zum Pooling im Getränkebereich.

RAT UND TAT
Infoblatt: Retail Media
Auch kleinere und mittlere Handelsunternehmen können ihre Reichweite, ihre Verkaufsflächen und ihre Nähe zur Kundschaft gezielt einsetzen, um neue Einnahmequellen zu erschließen. Doch welche Werbeflächen und Kanäle lassen sich im Handel sinnvoll monetarisieren? Und wie können Händlerinnen und Händler passende Partnerschaften aufbauen und Werbung wirksam einsetzen?
 
Das neue Infoblatt „Retail Media – Kundendaten und verfügbare Werbeflächen finanziell nutzen“ des Mittelstand-Digital Zentrum Handel beleuchtet, was hinter dem Konzept steckt, welche Rolle eigene Kundendaten und vorhandene Werbekanäle spielen und warum das Modell sowohl im stationären Handel als auch online relevant ist. Zudem gibt das Infoblatt einen Einblick, wie Retail Media in der Praxis umgesetzt werden kann, ohne gleich große technische Infrastrukturen aufbauen zu müssen.
 
Zum Infoblatt

IM GESPRÄCH
Burkhard Balz
Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank
 
Was hat der digitale Euro dem Handel konkret zu bieten?
Der digitale Euro soll den europäischen Zahlungsverkehr stärken und Händlern eine zusätzliche europäische Möglichkeit bieten, Zahlungen anzunehmen. Heute wird ein großer Teil der digitalen Zahlungen im Euroraum über wenige, überwiegend außereuropäische Anbieter abgewickelt. Mehr Wettbewerb kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu verringern und die Auswahl für Händler und Verbraucher zu vergrößern.
Darüber hinaus könnte der digitale Euro erstmals eine europaweit einheitliche Zahlungslösung für den Handel vor Ort, den Online-Handel und Zahlungen zwischen Privatpersonen schaffen. Gerade für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, wäre das ein wichtiger Schritt hin zu einem integrierten europäischen Binnenmarkt. Hinzu kommen innovative Funktionen wie Offline-Zahlungen, die den Zahlungsverkehr widerstandsfähiger machen können.
 
Müssen Händler mit neuen Pflichten oder zusätzlichen Kosten rechnen?
Der digitale Euro soll für Händler vor allem Vorteile bringen und keine zusätzliche Belastung darstellen. Nichtsdestotrotz sieht der Entwurf für ein Gesetz zum digitalen Euro eine Akzeptanzpflicht des Handels mit nur wenigen Ausnahmen vor. Damit orientiert sich der Gesetzgeber am Bargeld, für das die Annahmepflichten im Paket mit dem Single Currency Package ebenfalls überarbeitet werden.
Gleichzeitig plant der europäische Gesetzgeber Obergrenzen für Händlerentgelte. Zum einen sollen Banken und Zahlungsdienstleister für ihre Leistungen angemessen vergütet, zum anderen der Handel nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Ziel ist ein ausgewogenes Modell, das für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig ist. Der digitale Euro wird nur erfolgreich sein, wenn er sich im Alltag bewährt – und dazu gehört auch, dass er für den Handel attraktiv bleibt.
 
Wann wird der digitale Euro Realität – und wie können sich Händler darauf vorbereiten?
Der digitale Euro ist keine ferne Vision mehr, aber er wird auch nicht morgen eingeführt. Derzeit verhandeln das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten über den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission. Parallel dazu arbeitet das Eurosystem an der technischen Vorbereitung.
Ab 2027 sind erste Pilotaktivitäten geplant. Wenn die europäische Gesetzgebung 2026 abgeschlossen wird und die technische Umsetzung planmäßig verläuft, könnte der digitale Euro gegen Ende des Jahrzehnts – voraussichtlich ab 2029 – zur Verfügung stehen.
Händler müssen heute noch keine konkreten Maßnahmen ergreifen. Damit die Einführung aber möglichst rund läuft, können sie sich freiwillig an den Pilotierungen beteiligen. Derzeit plant die Europäische Zentralbank einen „Call for Expression of Interest“, mit dem voraussichtlich noch im Sommer 2026 interessierte Händler gesucht werden, die sich in der ersten Pilotphase beteiligen möchten, die im September 2027 startet.
 
Weitere Informationen unter: Digitaler Euro – Handelsverband Deutschland (HDE)

DAS WAR DIE WOCHE
 
Mit der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig sprachen vergangenen Donnerstag HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth und der HDE-Geschäftsführer für Europapolitik Christian Staat über die Lage im Einzelhandel und die Forderungen der Branche an die Politik.
 
Diese Woche trafen sich HDE-Präsident Alexander von Preen und HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und sprachen unter anderem über die konjunkturelle Lage des Einzelhandels sowie mögliche Kostensenkungen und Entlastungen für Verbraucher.

TERMINE, TERMINE
08.07.2026
Effektives Prompting für KI
Künstliche Intelligenz kann bei vielen Aufgaben behilflich sein, jedoch nur, wenn man auch weiß, wie man der KI zielführende Anweisungen gibt. Ein kostenloses Online-Seminar des Mittelstand-Digital Zentrum Handel gibt Anfängern praktische Tipps zur Verwendung von etwa ChatGPT oder Microsoft Copilot und Bildgeneratoren wie Midjourney.
 
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Umfrage
Agentic Commerce im Handel
Wenn KI-Agenten künftig Produkte suchen, vergleichen und sogar kaufen, verändert das die Spielregeln des Handels grundlegend. Wie gut ist die Branche auf diese Umbrüche vorbereitet? Wie steht es um den Reifegrad von Agentic Commerce im deutschen Einzelhandel? Das will der HDE gemeinsam mit der Unternehmensberatung PwC im Rahmen einer Online-Umfrage herausfinden.
 
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www.einzelhandel.de