Klicken Sie hier für die Online-Version
26.07.2024 
RETAIL Weekly by handelsjournalHDE - Handelsverband Deutschland
AUFREGER DER WOCHE
Akzeptanzpflicht für Kartenzahlung ist kein Digitalisierungsbeschleuniger
 
Bei der Fußball-Europameisterschaft konnten einige angereiste Fans in Kiosk oder Späti nicht mit Karte oder Smartphone bezahlen. Diese Beobachtung nimmt der Digitalverband Bitkom aktuell zum Anlass, seine Forderungen nach einer „Wahlfreiheit beim Bezahlen“ und „Schluss mit Cash only“ zu wiederholen. Die gesetzliche Verpflichtung, an jedem Point-of-Sale eine digitale Bezahlmethode anzubieten, ist nach Meinung von Bitkom der entscheidende Katalysator, der die notwendige Digitalisierung Deutschlands vorantreibt.
 
Es besteht kein Zweifel daran, dass Deutschland bei der Digitalisierung Tempo machen muss.
Dass aber ausgerechnet die wenigen Handeltreibenden, die noch keine unbaren Zahlungen annehmen, der Grund für die digitale Rückständigkeit Deutschlands sein sollen, erscheint doch mehr als weit hergeholt. Im stationären Einzelhandel sprechen wir inzwischen von einer Quasi-Vollausstattung von Zahlungsterminals. Unternehmen mit einem Angebot für den täglichen Bedarf akzeptieren an jeder Kasse eine Vielzahl an unbaren Zahlungsmitteln, viele haben zudem eigene Zahlarten in ihre Apps integriert.
 
Die pauschalisierende Position des Bitkom ist daher ebenso unverständlich wie seine Argumentation zugunsten der unbaren Zahlung: Eine Verbindung zwischen der Akzeptanz elektronischer Zahlungen und rückständiger Digitalisierung in Deutschland ist nicht erkennbar und wird in keiner Weise stichhaltig begründet. Die Forderung von Bitkom nach einer flächendeckenden Akzeptanzpflicht mindestens irgendeiner digitalen Bezahlmethode kommt darum nichts weiter als dem Versuch gleich, ein Konjunkturprogramm für die jeweiligen Zahlungsdienstleister anzustoßen.
Stattdessen sollte sich der Digitalverband seiner Aufgabe besinnen und einmal die Hintergründe ermitteln, warum einige wenige Kleinbetriebe auf Kartenzahlung verzichten. Sie tun dies sicher nicht aus Missachtung der Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden. Vielmehr liefern die Zahlungsdienstleister augenscheinlich keine überzeugenden, marktfähigen Lösungen, die sich mit engsten Margen darstellen ließen. Hier könnte Bitkom eine für die Digitalisierung unseres Wirtschaftsstandorts hilfreichere Rolle spielen und bei den Anbietern für adäquate Produkte werben. Übrigens ist es den Handelsunternehmen gesetzlich verboten, anfallende Transaktionskosten der Kartenanbieter direkt an die kartenzahlenden Kunden weiterzugeben. Zudem ist der Preiswettbewerb zwischen den Handelsunternehmen hart. Es ist wie so oft: Einfach klingende Parolen sind selten die Lösung.
 
DIE GUTE NACHRICHT
Beschäftigung im Einzelhandel weiter auf hohem Niveau, aber Fachkräftelücke groß
 
Trotz äußerst schwieriger Rahmenbedingungen erweist sich der Einzelhandel einmal mehr als Stabilitätsanker bei der Beschäftigung in Deutschland. Wie aus aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, beschäftigten die Handelsunternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2023 erneut mehr als 3,1 Millionen Menschen.
 
Die Gesamtbeschäftigung in der Branche sank gegenüber 2022 zwar leicht um 0,5 Prozent, das entspricht einem Rückgang um rund 17.000 Stellen.
Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Einzelhandel aber um rund 8.500 Stellen und damit um 0,4 Prozent angewachsen. Angesichts multipler globaler Krisen und ausgeprägter Kaufzurückhaltung ist die weiterhin auf hohem Niveau stabile Beschäftigungssituation im Einzelhandel keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausweis unternehmerischer Stärke.
 
Zum Hemmschuh für zukünftiges Wachstum könnte jedoch die enorme Fachkräftelücke in Deutschland werden, unter der auch der Einzelhandel leidet. So blieben in der Branche bis Ende 2023 rund 120.000 offene Stellen unbesetzt, weil die Unternehmen leider kein geeignetes Personal finden konnten.

RAT UND TAT
HDE-Merkblatt: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Fokus
Welche besonderen Schutzrechte genießen schwerbehinderte Beschäftigte? Welche Organisationspflichten gilt es vonseiten des Arbeitsgebers zu erfüllen, um behinderten Menschen eine faire Chance zur beruflichen Weiterentwicklung zu ermöglichen? Was ist in einer Inklusionsvereinbarung geregelt?
Detaillierte Informationen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer fasst ein aktuelles, vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE ausgearbeitetes Merkblatt zusammen.
 
Das Merkblatt ist ausschließlich HDE-Mitgliedern zugänglich.
 
Zum kostenlosen Download für Mitglieder

IM GESPRÄCH
Rolf Pangels
Hauptgeschäftsführer Handelsverband Textil-, Schuh- und Lederwaren (BTE)
 
Herr Pangels, wie wirkt sich das unbeständige Sommerwetter auf das Saisongeschäft im Textil- und Schuhfachhandel aus?
Die Nachfrage nach Sommerware verlief bislang sehr schwankend. Das wechselhafte Wetter im Mai und Juni hatte die Lust der Verbraucherinnen und Verbraucher auf neue sommerliche Outfits gedämpft. In den vergangenen Wochen haben höhere Temperaturen und etwas länger anhaltende Schönwetterphasen die Umsätze in der Branche aber merklich beflügelt.
Vor allem Bedarfskäufer decken sich jetzt mit aktueller Sommermode ein. Branchenweit gibt es trotzdem noch eine große Auswahl an Bekleidung, Schuhen, Accessoires sowie Heim- und Haustextilien aus der Frühjahrs- und Sommersaison – und zwar stationär und online.
 
Ende Juli starten viele Unternehmen ihren Sommerschlussverkauf. Welche Bedeutung hat die Aktion für die Branche?
Der Sommer Sale, auch Final Sale genannt, bildet traditionell den Höhepunkt der Rotpreis-Phase. Bereits reduzierte Kollektionen werden oft noch einmal im Preis herabgesetzt, andere Artikel werden erstmalig rabattiert. Die Handelsunternehmen setzen damit in der hochsommerlichen Ferienzeit Kaufanreize, auch um Platz in ihren Warenlagern für die neue Herbst- und Wintermode zu schaffen. Viele attraktive Teile aus der Frühjahr- und Sommersaison werden in den nächsten Wochen preisgünstig angeboten, so dass sich der Shoppingbummel auch in diesem Jahr lohnt.
 
Vor 20 Jahren wurden die strengen gesetzlichen Regelungen für Schlussverkäufe abgeschafft. Warum hält die Branche bei der Saisonplanung dennoch an den tradierten Zeiten für Sommer- und Winterschlussverkäufe fest?
Viele Menschen haben sich an die Termine gewöhnt und planen die Saisonschlussverkäufe fest ein, um nach Angeboten Ausschau zu halten. Darum bietet der Einzelhandel die Sonderaktionswochen auch nach Wegfall der gesetzlichen Grundlage weiterhin an. Der ehemals gesetzlich vorgegebene Aktionszeitraum für den Summer Sale begann am letzten Montag des Juli und dauerte zwei Wochen. Daran orientieren sich Händlerinnen und Händler auch heute. In diesem Jahr fällt der letzte Juli-Montag und damit der Startschuss für die Hochphase des Sommerschlussverkaufs auf den 29. Juli.
 

DAS WAR DIE WOCHE
Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit und Europapolitik, war in diesem Jahr zum wiederholten Male Teil der EU-Delegation zum sogenannten High Level Political Forum (HLPF) der Vereinten Nationen. Teil ihres Engagements im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ist die Verwirklichung der UN-Nachhaltigkeitsziele, der SDGs, die für viele Handelsunternehmen bereits heute integrativer Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sind.

TERMINE, TERMINE
08.08.2024
Videoinhalte für Social-Media-Kanäle
Was ist der Unterschied zwischen TikTok und Instagram in Bezug auf Videoinhalte? Was müssen Händlerinnen und Händler beim Posten auf verschiedenen Kanälen beachten? Ein kostenloses Online-Seminar des Mittelstand-Digital Zentrum Handel vermittelt Grundlagen und gibt Tipps zur Erstellung unterhaltsamer Kurzfilme.
 
mehr...
20.08.2024
E-Rechnungspflicht kommt ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend angenommen werden; der Versand wird später ebenfalls Pflicht. Ein kostenloses Online-Seminar des Mittelstand-Digital Zentrum Handel beleuchtet die relevanten Regelungen zu Rechnungsstellung und -archivierung und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf.
 
mehr...
 
www.einzelhandel.de