  | | EU: HDE mahnt Politik für bezahlbare Preise und mehr Wettbewerbsfähigkeit an |  |
|
| | | Gestern war es mal wieder soweit: Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hielt ihre State of the Union-Rede, so etwas wie eine Rede zur Lage der EU. Dabei lässt die Kommissionspräsidentin traditionell einen Blick auf die Themen erahnen, denen sie in absehbarer Zeit die höchste Dringlichkeit einräumt. In diesen Zeiten ist klar, dass es dabei vor allem um die außenpolitische Lage gehen muss. Aber angesichts der auch in der Wirtschaft Europas alles andere als rosigen Zeiten, erwarten wir uns auch auf diesem Feld entschlossene und zielgerichtete Maßnahmen. Wettbewerbsfähigkeit und bezahlbare Lebenshaltungskosten müssen schnellstens ins Zentrum der europäischen Wirtschaftspolitik gestellt werden. Dafür braucht es weniger Bürokratie, günstigere Energiepreise und faire Rahmenbedingungen im Binnenmarkt.
|
|
|
|---|
|
|
|
| |
| In Deutschland und Europa spricht man gerade viel über gestiegene Lebenshaltungskosten. Da sollte die Politik zwingend ihre oft eigenen, preissteigernden Eingriffe im Blick behalten. Politik darf sich nicht leichtfertig in Lieferketten einmischen, denn oft schlägt das auf die einzelnen Stufen durch und löst so höhere Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Der Fokus der Politik muss darauf liegen, einen funktionierenden Wettbewerb entlang der gesamten Lieferkette zu sichern. Zudem muss klar sein, dass der Binnenmarkt auch in der Praxis konsequent durchgesetzt wird. Wenn Handelsunternehmen daran gehindert werden, Waren dort in Europa einzukaufen, wo sie günstiger angeboten werden, bleibt das Potenzial des Binnenmarkts für niedrigere Preise ungenutzt. Die sogenannten Territorial Supply Constraints sind deshalb ein dringend zu beseitigendes Binnenmarkthindernis. Zur Zuversicht geben die sogenannten Omnibusse beim Bürokratieabbau Anlass: Die Richtung stimmt, es muss aber noch mehr Entschlossenheit dahinter. Die Omnibusse sind ein wichtiges Signal mit dem Blick zurück. Jetzt muss die EU-Kommission zeigen, dass aus dem angekündigten Bürokratieabbau eine dauerhafte Entlastung wird. Europa darf nicht auf der einen Seite bestehende Pflichten vereinfachen und auf der anderen Seite ständig zusätzliche Belastungen durch neue Gesetze schaffen. Darüber hinaus lassen wir nicht locker, wenn es um gleiche Regeln für europäische Händler sowie Anbieter aus Drittstaaten, die ihre Produkte auf dem EU-Binnenmarkt anbieten, geht. Vom angekündigten European Product Act erwarten wir deshalb eine wirksamere Durchsetzung von geltendem Recht gegenüber Drittstaatenhändlern. Es braucht insbesondere einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur innerhalb der EU, sowie zusätzlich eine bessere Zusammenarbeit von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden. Was bleibt? Europa braucht einen starken Binnenmarkt, wettbewerbsfähige Unternehmen und bezahlbare Preise für die Verbraucher. Wettbewerbsfähigkeit und ein bezahlbares Leben sind die Grundlage für alles weitere und müssen jetzt Vorrang genießen. Mit diesem Ziel muss auch die EU-Kommission arbeiten.
|
|
|
|
| |
 |
 |
 | |  |
| | | | Europäische Verpackungsverordnung PPWR: Es kommt Bewegung in die Politik |  | Selten hat die EU-Kommission bei einem Gesetzgebungsverfahren so viel Verwirrung und Rechtsunsicherheit geschaffen wie bei der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Die gute Nachricht ist: Das hat mittlerweile auch das Bundesumweltministerium verstanden. So setzt man sich dort nun für die Aussetzung der Bevollmächtigtenregelung für kleine und mittelständische Unternehmen aus EU-Ländern ein.
|
|
|
|---|
|
|
|
| |
| Das wäre ein guter Schritt, insbesondere für den Mittelstand, sofern unmissverständlich sichergestellt wird, dass Hersteller aus Drittstaaten von dieser Erleichterung ausgenommen bleiben. Angesichts der vielen Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten braucht es zudem eine längere Übergangsfrist für die Anwendung der PPWR. Der HDE bleibt an dem Thema dran und fordert eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2028. Die Unternehmen brauchen eine faire und realistische Chance, die Vorgaben umzusetzen.
|
|
|
|
| |
 |
 | |  |
| | | |  | | Agentic Payment: Warum Handelsunternehmen jetzt handeln sollten |  | Der digitale Handel steht vor dem nächsten Entwicklungsschritt: KI-Assistenten können künftig nicht nur Produkte suchen und vergleichen, sondern auch Bestellungen und Zahlungen im Auftrag ihrer Nutzer ausführen. Damit verändert sich, wer im Onlineshop Entscheidungen trifft. Für kleine und mittlere Händler ist Agentic Payment deshalb mehr als ein technisches Zukunftsthema. Die Entwicklung kann beeinflussen, ob Angebote von digitalen Assistenten gefunden, geprüft und beim Kauf berücksichtigt werden. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigt, schafft die Grundlage für reibungslose Abläufe und stärkt die eigene Wettbewerbsfähigkeit.
|
| |
|
|
|---|
|
| |
|
| |
 |
| | | | Ulrich Binnebößel |  | HDE-Abteilungsleiter Zahlungssysteme Herr Binnebößel, das Bundesfinanzministerium (BMF) hat vorige Woche Eckpunkte für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit vorgestellt. Wie steht es um die Akzeptanz von unbarer Zahlung im Handel? Zunächst scheint eine Verpflichtung wenig Relevanz zu haben, da die weit überwiegende Mehrheit der stationären Handelsunternehmen bereits heute ein Zahlungsterminal auf der Ladentheke hat und damit den erkennbaren Kundenwünschen nachkommt.
|
|
|
|---|
|
|
|
| |
| Bei genauerem Hinschauen kommen allerdings Zweifel auf, ob der Weg einer gesetzlichen Verpflichtung zielführend ist. Zunächst muss man sich fragen, ob die zwangsweise Kartenakzeptanz ein gutes Signal ist in Zeiten, wo wir uns um den Rückgang der Barzahlung viel mehr Gedanken machen sollten und den Bargeldkreislauf effizienter gestalten müssten. Auch bei unbaren Bezahlarten geht die Fokussierung auf eine Akzeptanzpflicht in die falsche Richtung. Vielmehr sollte die Angebotsseite betrachtet werden mit dem Ziel, attraktive und kostengünstige Zahlungsarten zu fördern. Eine Verpflichtung der Akzeptanzseite nimmt hier eher den Druck für die Anbieter heraus. Welche Ziele verfolgt das BMF mit der gesetzliche Akzeptanzpflicht für Karten? Vorrangig soll das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel umgesetzt werden, eine „echte Wahlfreiheit“ für Kunden zu erreichen. Allerdings müsste dann im Zweifel auch gesetzlich geklärt werden, welche unbare Alternativen akzeptiert werden. Eine juristische Formulierung wie ‚Akzeptanz eines gebräuchlichen Zahlverfahrens' wäre an der Kasse sicher kaum vermittelbar, es müsste eine ganze Bandbreite an Zahlungssystemen akzeptiert werden - mit entsprechenden Kosten für die Gewerbetreibenden. Immerhin werden von Banken zunehmend die Karten außereuropäischer Zahlungssysteme herausgegeben und sind bei vielen Kunden präferiertes Zahlungsmittel. Ihnen wäre eine weitere Stärkung ihrer Marktposition sicher. Ist eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für Karten aus anderen Gründen empfehlenswert und was wäre die Alternative zur Annahmepflicht? Der Koalitionsvertrag geht ausdrücklich und allein auf die gewünschte Wahlfreiheit für Kunden ein. Inzwischen werden aber auch andere Ziele herangezogen wie die Verhinderung von Steuerbetrug oder eine Förderung der Digitalisierung. Es besteht allerdings keine Gewissheit, ob diese durchaus berechtigten Ziele mit einer Karten-Akzeptanzpflicht erreicht oder gefördert werden und welche Nebeneffekte zu erwarten sind. Wir würden es daher lieber sehen, dass der Gesetzgeber zunächst eine umfangreiche Folgenabschätzung durchführt, bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Zudem wird es wohl eine Akzeptanzpflicht des digitalen Euros geben, die in die gleiche Richtung zielt. Am Ende ist eine unreflektierte gesetzliche Forderung nach unbarer Akzeptanz zunächst ein Konjunkturprogramm für Anbieter von Zahlungsdiensten. Um hier Fehlentwicklungen ausgleichen zu können, die letztlich auch dem Verbraucher schaden, muss dem Gewerbetreibenden eine verursachergerechte Kostenanlastung ermöglicht werden. Karteninhaber wissen heute nicht um die Kosten, die sie mit ihrer Kartenzahlung auslösen, da eine Weitergabe der Kosten in den meisten Fällen gesetzlich untersagt ist oder in den AGB der Anbieter ausgeschlossen wird.
|
|
|
|
| |
 |
 | |  |
| | Mit dem Digitalminister Karsten Wildberger diskutierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth gemeinsam mit anderen Organisationen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung über die Möglichkeiten der EUDI-Wallet und die Anforderungen des Handels an eine solche Lösung.
|
| |
|  |
|
|
|
| | | Am 10./11.09.2026 erläuterte Peter Schröder im Rahmen des vom Handelsblatt organisierten Deutschen Kartellrechtstags die besonderen, durch die Konzentration und Marktmacht der global agierenden Konzerne der Lebensmittelindustrie bedingten Herausforderungen und Probleme des Handels in den Lieferbeziehungen. Foto: Deutscher Kartellrechtstag, Foto Vogt
|
| |
|  |
|
|
|
|
|---|
| |
 |
 | |  |
|  | | 13.10.2026 |  |
|
| Online-Sichtbarkeit mit aussagekräftigem Unternehmensprofil In der digitalen Welt entscheidet die Sichtbarkeit darüber, wer gefunden wird – besonders lokal. In diesem Online-Seminar lernen Händler, wie sie ihr Google-Unternehmensprofil gezielt optimieren, um in der Google Suchmaschine sichtbar(er) zu sein und so die lokale Auffindbarkeit zu verbessern. Die Veranstaltung ist kostenlos.
|
| |
|
|  |
|
|
|
| |  | | 18./19.11.2026 |  |
|
| Handelskongress Deutschland Unter dem Motto #BalancingRetail geht es beim Handelskongress Deutschland in Berlin um Fortschritt und Balance im Spannungsfeld von KI, Ökonomie und Menschlichkeit. Zu den Keynote Speakern gehören Bernd Wagner, Chief Sales Officer Schwarz Digits, Petra Scharner-Wolff, Vorstandsvorsitzende Otto Group und Peter Jelkeby, Geschäftsführer IKEA Holding Deutschland. Jetzt Tickets sichern.
|
| |
|
|  |
|
|
|
|
|---|
| |
|
| |  | | www.einzelhandel.de
|
| | | | | | |
| |
|
| Impressum: MSH Medien Service Handel GmbH Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin Telefon +49 30 72625065 E-Mail: retailweekly@hde.de Vertreten durch: Geschäftsführer Stephan Tromp Handelsregistereintrag: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 122081 B » Datenschutzerklärung
|
| | Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Stefan Hertel Handelsverband Deutschland - HDE e.v. Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin E-Mail: retailweekly@hde.de
|
|
|---|
|
| |
| Dieser Newsletter wird an unknown@unknown.invalid versendet.
| |
|
|
|